Viele Frauen, deren Haare von Natur aus glatt herunter hängen, beneiden die Frauen, deren Haar ganz natürlich mal in sanften Locken, mal als wilde Löwenmähne ihren Kopfschmuck bildet.
Frauen mit Naturkrause hingegen versuchen häufig, ihrer „Mähne“ Herr zu werden, indem sie es mit Haarglättungsmitteln und einem Glätteisen glatt ziehen. Allerdings ist bei Glättungsmitteln Vorsicht geboten, denn nicht selten können sie Formaldehyd enthalten.
Schon seit Jahren ist innerhalb der Europäischen Union der Stoff Formaldehyd in Haarglättungsmitteln verboten, da der Wirkstoff extrem gesundheitsschädlich ist. So kann Formaldehyd sogar Krebs im Nasen-Rachen-Raum auslösen.
Des weiteren werden durch den Stoff Augen, Haut und Schleimhäute gereizt, sowie Allergien ausgelöst werden. Besonders gefährlich für die Gesundheit sind daher auch die Dämpfe, die durch die Anwendung der Haarglättungsmittel mit dem Zusatz von Formaldehyd entstehen können.
Auch wenn innerhalb der Europäischen Union der Zusatz von Formaldehyd in Haarglättungsmitteln aus den genannten Gründen verboten ist, so tauchen auch hierzulande immer wieder Mittel mit dem Zusatzstoff auf.
Überwachungsbehörden in Baden-Württemberg entdeckten laut Angaben des Bundesinstituts für Risikobewertung in Berlin, kurz BfR, Mittel, in denen freies Formaldehyd in Konzentrationen zwischen 1,7 und 1,8 Prozent enthielten. Innerhalb der Europäischen Union ist eine Kennzeichnung ab einer Konzentration von 0,05 Prozent vorgeschrieben, das Limit für eine Konzentration des Stoffes in kosmetischen Mitteln liegt bei 0,2 Prozent.
Es wird davon ausgegangen, das die Mittel, in denen die hohen Konzentrationen von Formaldehyd nachgewiesen wurden, direkt aus dem Ausland oder aber über das Internet bezogen wurden, da außerhalb der EU bisher keine derartige Limitierung besteht.
Daher sollten sich Frauen, die lieber statt wilder Locken glatte Haare tragen genau informieren, woher das Glättungsmittel stammt, um nicht ihre Gesundheit unnötig zu gefährden.