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Mehr Wohnkomfort dank eines Liftsystems: Das ist zu beachten

Mehr Wohnkomfort dank eines Liftsystems: Das ist zu beachten

In vielen Häusern und Wohnungen, die über mindestens zwei Etagen führen, ist sie nicht wegzudenken: die Treppe. Was aber, wenn eine bereits vorhandene oder absehbare gesundheitliche Einschränkung dazu führt, dass technische Unterstützung für das Bewältigen der Treppe notwendig wird? Dann kann ein Liftsystem das passende Hilfsmittel darstellen. Wobei freilich nicht einfach irgendein, sondern ein möglichst passgenaues eingebaut werden sollte. Hier daher einige Informationen dazu, was in diesem Zusammenhang beachtenswert ist.

Schritt eins: entscheiden, welches Liftsystem zum persönlichen Bedarf passt

Besonders bekannt ist zweifelsfrei der Treppenlift (auch als Sitzlift bekannt), der sich speziell für Personen anbietet, die die Treppe am liebsten im Sitzen nach oben fahren möchten. Wer dagegen noch gut stehen kann und in einem Wohnraum mit einer sehr schmalen Treppe lebt, profitiert eventuell schon von einem Stehlift. Und wenn es darum geht, nur temporär – etwa nach einem Unfall oder nach einer Operation – auf Unterstützung zurückgreifen zu können, kann bei geraden Innenraumtreppen auch ein Stairwalker infrage kommen.

Im Kontext der Nutzung eines Rollators oder Rollstuhls sind Rollstuhlrampen (bei einem Steigungswinkel von unter 3,5°) oder Plattform- beziehungsweise Hublifte hilfreich. Plattformlifte erinnern an Sitzlifte, eignen sich durch die an ihnen angebrachte Plattform aber besser für die Hilfsmittel-Mitnahme und können bis zu 300 Kilogramm Gewicht nach oben oder unten transportieren. Das gleiche Gewicht kann alternativ mit einem Hublift (streng genommen aber kein Treppenschräglift) befördert werden, der bis zu drei Meter Höhe (durchschnittlich 1,80 Meter) überwinden kann.

Und auch Homelifte (Tragkraft maximal 500 Kilogramm) oder Aufzüge können – je nach Wohnsituation – eine Überlegung wert sein. Dank ihrer Hilfe können zwei Fahrgäste gleichzeitig unterwegs sein und es kann bei kleinen Varianten zwischen einem rollstuhltauglichen oder gar einem Schachtsystem gewählt werden.

Schritt zwei: Klären, was bezüglich potenzieller Fördermöglichkeiten zu beachten ist – Beispiel Treppenlift

Wird im Zuge des Treppenliftkaufs und -einbaus eine finanzielle Bezuschussung angestrebt, sollte zunächst abgeklärt werden, welche Stelle dafür zuständig sein könnte. Denn dafür kommen unter anderem

  • die Unfall- oder die Haftpflichtversicherung (bei einem Unfall, ggf. auch durch Fremdverschulden),
  • die Berufsgenossenschaft (bei einem Arbeitsunfall),
  • die gesetzliche Pflegeversicherung (nach Feststellung eines Pflegegrads bei einer Pflegebegutachtung und bei Bedarf an technischen Geräten, die die Lebenssituation verbessern) oder
  • das Sozialamt und die Bundesagentur für Arbeit (beispielsweise bei Mindestrente und Fehlen eines Pflegegrads oder bei Erwerbslosigkeit, wenn der Einbau eines Treppenliftes nachweislich bei der Wiedereingliederung helfen könnte)

infrage. Wichtig zu wissen: Schon vor der Antragstellung genau festgestellt zu haben, ob die angeschriebene Stelle die richtige ist, spart Zeit, Nerven und im Zweifelsfall auch Geld. Es lohnt sich also, die eigene Situation vorher genau zu prüfen und sich bei Bedarf zu erkundigen. Ebenfalls vorteilhaft ist es, wenn man sich mit den verschiedenen Förderprogrammen wie und deren Rahmenbedingungen auseinandersetzt.

So gilt beispielsweise beim altersunabhängigen KfW-Förderprogramm „Altersgerecht Umbauen“ (Zuschuss 445-B oder Kredit 159) für Mieter und Eigentümer, die ihren Wohnraum selbst bewohnen, dass bei den geförderten Umbauprojekten bestimmte technische Mindestanforderungen eingehalten werden müssen. Einen ersten Vergleichswert dazu bieten die Vorgaben aus der DIN 18040 Teil 2 für barrierefreies Bauen im Neubau.

Und auch bei einer potenziellen Bezuschussung durch die gesetzliche Pflegeversicherung im Rahmen der Verbesserung des Wohnumfeldes ist einiges zu beachten. So kann ein solcher Zuschuss bis zu 4.000 € für eine Einzelperson nur dann gewährt werden, wenn klar ist, dass die Förderungen der sinnvollen und permanenten (mehr als sechsmonatigen) Verbesserung der Lebenssituation zugutekommen. Sinnvoll in dem Sinne, dass der medizinische Nutzen (wie bei einem Bedarf bei fortgeschrittener Osteoporose) und die Ausstattung des Lifts (speziell im Hinblick auf die Technik) in einem von der Kasse akzeptierten Verhältnis stehen.

Schritt 3: Der Angebotsvergleich vor dem Kauf

Wie schon angesprochen, ist es wichtig, sich rechtzeitig mit den relevanten Richtlinien zu befassen. Das betrifft gegebenenfalls auch die Maschinen- und die Aufzugsrichtlinie und Baugenehmigungen, wie sie für Aufzüge und Außen-Hublifte relevant werden könnten. Und selbst bei Treppenliften im Innenraum ist einiges bezüglich des Brandschutzes und der Fluchtwege zu beachten. Das Einholen und gründliche Vergleichen von mehreren Angeboten ist daher von großer Bedeutung, da manch ein Angebot vielleicht nicht alle relevanten Faktoren berücksichtigt hat. Umso mehr, als etwa die gesetzlichen Pflegeversicherungen und die KfW-Zuschüsse nicht rückwirkend, sondern nur nach vorheriger Vorlage und eigener Prüfung gewähren.