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Keine erhöhte Strahlenbelastung bei japanischen Lebensmitteln

Keine erhöhte Strahlenbelastung bei japanischen Lebensmitteln

In Deutschland ist bei Kontrollen der Länderbehörden bislang keine erhöhte Strahlenbelastung bei Lebensmittelimporten aus Japan festgestellt worden.

Das teilt das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) mit, das die Untersuchungsergebnisse der Bundesländer regelmäßig an die Europäische Kommission meldet.

Bisher liegen dem BVL 23 Analyseergebnisse vor, die alle von Kontrollen der per Flugzeug eingeführten Waren stammen. Bei allen Proben lagen die Messwerte für die Radionuklide Jod-131, Cäsium-134 und Cäsium-137 in einem Bereich, der der normalen Hintergrundbelastung entspricht, und damit weit unter den gültigen Höchstwerten.

Die Europäische Kommission und die EU-Mitgliedstaaten haben sich am 25. März auf verstärkte Einfuhrkontrollen bei Lebensmitteln und Futtermitteln aus Japan verständigt, und seit dem 13. April werden einheitliche, strengere Grenzwerte für die radioaktive Belastung importierter japanischer Erzeugnisse angewendet.

Seit der Reaktorkatastrophe in Fukushima importiert Deutschland kaum noch Lebensmittel aus Japan. Aus diesem Grund ist trotz lückenloser Kontrollen die Anzahl der durchgeführten Messungen nach wie vor niedrig.

Schon vor dem 11. März war der Anteil japanischer Lebensmittel mit 0,055 Prozent aller in Deutschland importierten Güter der Land- und Ernährungswirtschaft äußerst gering. Aus Japan kommen hauptsächlich Nischenprodukte und Spezialitäten wie etwa Würzsoßen, Wein, Tee und Mate sowie Backwaren. Bisher sind Waren, die nach dem Reaktorunfall in Fukushima erzeugt bzw. hergestellt wurden, nur über den Luftweg nach Deutschland gekommen. Das BVL wird über die Kontrollergebnisse der Länder weiter informieren.

Eine Liste mit den Messergebnissen der Länder, die das BVL an die Europäische Kommission gemeldet hat, finden Sie unter www.bvl.bund.de/radioaktivitaet

Hintergrundinformation

Mit der Verordnung (EU) Nr. 297/2011 vom 25. März 2011 wurden nach dem Unfall im Kernkraftwerk Fukushima Sondervorschriften für die Einfuhr von Lebens- und Futtermitteln erlassen, deren Ursprung oder Herkunft Japan ist. Am 13. April 2011 wurden die geltenden Grenzwerte für die radioaktive Belastung durch die Verordnung 351/2011 noch einmal auf einem niedrigeren Niveau harmonisiert.

Sendungen aus Japan müssen seit Inkrafttreten der Verordnungen vom Einführer in die EU mit einer Erklärung bestimmter japanischer Behörden vorgeführt werden. In der Erklärung ist von den japanischen Behörden zu bestätigen, dass die Erzeugnisse entweder vor dem 11. März 2011 geerntet und/oder verarbeitet wurden oder aus keiner der betroffenen bzw. unmittelbar hieran angrenzenden Präfekturen stammen oder, sofern sie aus diesen Präfekturen (z. B. Fukushima) stammen, die folgenden Grenzwerte einhalten.

Grenzwerte für radioaktive Isotope in Lebensmitteln (Bq/kg)

Säuglings- und Kinderlebensmittel // Milch und Milchprodukte // Flüssige Lebensmittel // Sonstige Lebensmittel

Jod: 100 // 300 // 300 // 2.000

Cäsium: 200 // 200 // 200 // 500

Strontium: 75 // 125 // 125 // 750

Plutonium: 1 // 1 // 1 // 10

Grenzwerte für radioaktive Isotope in Futtermitteln (Bg/kg)

Cäsium: 500

Jod: 2.000

Quelle: Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL)

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