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Kleine Geschenke zu Weihnachten: was ist erlaubt?

Kleine Geschenke zu Weihnachten: was ist erlaubt?

In den vergangenen Monaten wurden immer wieder prominente Beispiele in den Medien kritisiert, bei denen Geschenke an Beamter oder Politiker im Mittelpunkt standen. War es früher noch gang und gäbe, dass man Postboten, Müllabfuhr oder auch der Lehrerin dankt, so ist das heute in vielen Städten verboten oder zumindest sehr eingeschränkt worden. Die Angst vor Bestechung ist hier groß, doch viele Bürger wollen sich trotzdem für Unterstützung und Hilfe bedanken.

Wie viel darf das Geschenk wert sein?

Geht es bei dem zu Beschenkenden um Beamte oder Angestellte im Öffentlichen Dienst, dann gelten hier meist je nach Stadt unterschiedliche Regelungen. In München etwa ist es verboten Geschenke anzunehmen und sei es auch nur ein bisschen Schokolade. Frankfurt zum Beispiel erlaubt Geschenke bis zu einem Wert von fünf Euro – in anderen Städten sind es schon mal 10 Euro. Auf Nummer sicher geht man aber, wenn man nur eine nette Karte mit einem Dankes-Gruß schreibt.

Weihnachtsgeschenk - ein Blumenstrauß
Eine kleine Aufmerksamkeit an den Müllmann, die Lehrerin oder den Kunden zu Weihnachten – was ist erlaubt, was nicht? Für Beamte und Beschäftige im Öffentlichen Dienst gibt es je nach Stadt unterschiedliche Regelungen. Für Kunden empfiehlt sich ein unpersönliches Geschenk im Wert zwischen 25 – 30 Euro- Eine gute Wahl ist z.B. ein schöner Blumenstrauß.

Angestellte im privaten Sektor

Seit Compliance in den meisten großen Unternehmen zu einem wichtigen Faktor der eigenen Reputation geworden ist, gibt es Richtlinien sowohl für die Annahme von Geschenken, als auch für das verschenken von Aufmerksamkeiten an Kunden. Die Preisspanne liegt hier etwa zwischen 25 und 50 Euro. Unverfängliches wie Blumen oder Schokolade sind hier meist eine gute Wahl; allzu persönliches könnte schon wieder auffällig sein.

Auch sollte man nicht den Fehler machen und meinen „kleine“ Geschenke seien anhand der Größe zu Messen – wenn Sie zum Beispiel einen hochwertigen Charm auswählen, dann ist dieser zwar klein, der Preis allerdings nicht!

Was tun, wenn man selber solche Geschenke bekommt?

Wenn Sie selber ein zu teueres Geschenk von einem Kunden erhalten, dann sollten Sie das umgänglich melden und Ihren Vorgesetzten um Rat fragen. Alternativ können Sie aber auch beim Betriebsrat anfragen. Transparenz ist hier immer die beste Lösung.

Lesen Sie auch zum Thema Weihnachtsgeschenke unsere Beiträge: Weihnachtsgeschenke für Männer – was ist top, was ist flop? und Weihnachtsgeschenke selber basteln – Seifen

Bild: © LiliGraphie / Shutterstock.com

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